Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir, Veranstaltungsservice & Dienstleistungen Rüffler, sind Ihr Partner in Marienheide, wenn es um Veranstaltungstechnik-Dienstleistung und DJ-Service geht. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Zuverlässigkeit in allen unseren Leistungen. Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch und zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren.

 

1 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Auftraggeber/Veranstalters ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
Bis 3 Monaten vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 4 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Gesamtbetrages berechnet.
Die Stornogebühr wird immer ohne Fahrtkosten berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber/Veranstalter zu einem Ersatzauftrag an einem anderen Termin
kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

 

1.1 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens VTD Rüffler ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. 
VTD Rüffler wird in so einem Fall alles in ihrer Macht mögliche tun, 
um dem Auftraggeber/Veranstalter gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Der DJ wird den Auftraggeber/Veranstalter so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.

 

2 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber/Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber/Veranstalter. 
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber/Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

3 Verpflegung / Getränke

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber/Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

 

4 Parkplatz / Zufahrt

Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber/Veranstalter zu gewährleisten.

 

5 Gema-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Auftraggeber/Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

 

6 Arbeitsplatz

Der Auftraggeber/Veranstalter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. 
Der Auftraggeber/Veranstalter sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Stromanschlussmöglichkeiten (Schukosteckdose 230 V). 
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. 
Der Auftraggeber/Veranstalter stellt sicher, dass das Equipment vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

 

7 Übernachtung

Befindet sich der Veranstaltungsort weiter als 100 Km vom Wohnort des DJs entfernt, stellt der Auftraggeber/Veranstalter dem DJ ein Ein,- oder Zweibettzimmer inkl. WC, Dusche und Frühstück kostenlos zur Verfügung.

 

8 Zahlung der Vergütung

Die Vergütung ist nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen !
Kontoinhaber: Veranstaltungsservice & Dienstleistungen Rüffler
IBAN: DE57 1101 0101 5087 8901 24
BIC: SOBKDEB2XXX

 

9 Zahlungsverzug B2C

Sollte die Vergütung nicht bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum überwiesen worden sein, dann fallen nach einmaliger Zahlungserinnerung und zweimaliger Mahnung 8% Verzugszinsen an ! Sollte nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgen wird die Forderung an ein Inkasso weiter gegeben. Sämtliche Zahlungen sind dann an das Inkasso zu leisten.

 

9.1 Zahlungsverzug B2B

Sollte die Vergütung nicht bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum überwiesen worden sein, dann fallen bei der Mahnung eine Pauschale in höhe von 40€ an ! (§288 Abs.5 BGB) Sollte nach verstreichen einer weiteren 5Tage Frist, nach der Mahnung keine Zahlung erfolgen wird die Forderung an ein Inkasso weiter gegeben. Sämtliche Zahlungen sind dann an das Inkasso zu leisten.

 

10 Auftrittsdauer

Die Auftrittsdauer des DJs beginnt ab laufen der Musik und endet, wie im Vertrag/Angebot festgehalten.
In der Auftrittsdauer ist der Auf,- und Abbau nicht enthalten. Auf Wunsch des Auftraggebers/Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich! 
Jede weitere angefangen Auftritt-Stunde kostet 50 EUR und wird auf dem im Vertrag/Angebot vereinbarten Gesamtbetrag aufgerechnet.

 

11 Sonstiges

Der DJ überträgt dem Auftraggeber/Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakate, Homepage, etc.) für die gebuchte Veranstaltung sein Künstlername (DJ Fluxbeat) zu verwenden/veröffentlichen. 
Das Auslegen von Visiten- und Postkarten ist dem DJ gestattet!

 

11.1 Sonstiges (nur für B2B Kunden) 

Bei Fahrten mit dem privat Fahrzeug fallen pro gefahrenen Kilometer, 1,20€ bis 100 Kilometer Gesamtstrecke und 1,40€ bei über 100 Kilometer Gesamtstrecke an. Die Strecke wird von zu Hause bis zu Hause gerechnet !

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